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Bildschirmbrillen

Für den Büroalltag

Ihre neue Bildschirmbrille

Computerarbeit ist Schwerstarbeit für Ihre Augen. Mit zunehmendem Alter nimmt zusätzlich die Fähigkeit des Auges, sich an unterschiedliche Entfernungen anzupassen, ab. Eine Lesebrille oder eine Bildschirm-Arbeitsbrille wird notwendig.

Am Bildschirm beträgt die Arbeitsentfernung meist 60 – 70 cm. Eine Bildschirm-Arbeitsbrille ist auf diese Sehdistanz abgestimmt. Eine Lesebrille hingegen ist auf einen Leseabstand von 35-40 cm abgestimmt und ist daher nicht für die Bildschirmarbeit geeignet. Auch eine Gleitsichtbrille ist meistens nicht ideal und komfortabel einsetzbar.

Der erste Weg führt zum Augenarzt: Bei der augenärztlichen Untersuchung wird festgestellt, ob eine Bildschirm-Arbeitsbrille notwendig ist. Falls ja, erhalten Sie eine Verordnung. Verständigen Sie Ihren Arbeitgeber über die Notwendigkeit einer Bildschirm-Arbeitsbrille und lassen sie sich diese anfertigen.

Wann brauche ich eine Bildschirm-Arbeitsbrille?

Bei Auftreten von:

  • Kopfschmerzen
  • Schnellen Ermüdungserscheinungen
  • Verschwommener Sicht
  • Trockenen Augen
  • Geröteten Augen
  • Tränenden und brennenden Augen
  • Lichtempfindlichkeit
  • Verspannungen durch eine ungesunde Sitzhaltung

 

Wer übernimmt die Kosten für meine Bildschirmbrille?

Unter gewissen Voraussetzungen werden die kompletten Kosten einer Bildschirmbrille vom Dienstgeber übernommen. Um einen entsprechenden Antrag stellen zu können, sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie verbringen durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden oder mehr als drei Stunden Ihrer Tagesarbeitszeit mit Bildschirmarbeit.
  • Eine augenärztliche Untersuchung, bei der festgestellt wird, ob die Bildschirmbrille notwendig ist.

Anspruch auf Bildschirmarbeitsplatzbrille

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse. Gerne beraten wir Sie rund um Ihre Bildschirmbrille.